Damit sich auch in den Pausen alle wohl fühlen, ausspannen können und niemand gefährdet wird, bedarf es hierfür besonderer Regelungen. Die Aufsicht durch Lehrkräfte ist für sämtliche „Pausenzeiten“ klar geregelt.

1. Die Kinder dürfen sich ab 7.30 Uhr in den Klassenräumen aufhalten. In der hellen Jahreszeit dürfen sie nach Ablage ihrer Schulsachen in der Klasse auf dem oberen Schulhof bis zum Klingeln (Unterrichtsbeginn) spielen. Um 7.45 Uhr beginnt der Unterricht.

2. Bei gutem Wetter gehen alle Kinder in den Pausen auf den Schulhof. Die Klassenräume werden in der Regel abgeschlossen. Meist sind es die Kinder der vierten Klasse/n, die Spielmaterialien der Schule wie Reifen, Seilchen, Stelzen u.v.a.m. an die Schülerinnen und Schüler ausleihen.

3. In Regenpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen auf.

4. Toben, Rutschen, Kämpfen und Rennen sind im Schulgebäude und im Forum nicht erlaubt. Die Toiletten sind keine Spielräume.

5. Klettern auf der Umzäunung des Schulhofes ist nicht erlaubt.

6. Bei den Spielgeräten achtet jeder auf den anderen, um Unfälle zu vermeiden.

7. Ballspiele sind für die Viertklässler auf der Wiese zwischen Schule und Kindergarten erlaubt; jedoch ausschließlich nur mit Erlaubnis der aufsichtführenden Lehrperson. Der Weg zur Wiese für das Ballspiel führt nur durch das Tor. Es darf nur mit Softbällen gespielt werden. Zwei Kinder klopfen im Auftrag der aufsichtführenden Lehrperson am Fenster des Lehrerzimmers, um anzuzeigen, dass dort gespielt wird; vom Lehrerzimmer aus ist so eine weitere Beaufsichtigung der Kinder gegeben. Außerdem ist das Fußballballspiel mit Softball auf dem plattierten unteren Schulhof erlaubt.

8. Blumenbeete werden nicht betreten und Zweige und Blätter von Sträuchern und Bäumen nicht abgerissen; Beete werden nicht übersprungen. Zeigt das Schild neben der Eingangstür „Betreten der Wiese verboten“, so ist dies unbedingt zu beachten.

9. Abfälle gehören in die Mülleimer.

10. Das Werfen mit Schneebällen ist grundsätzlich verboten.

11. Kein Schüler darf das Schulgelände während des Unterrichts und der Pausen verlassen.