Die Grundschule hat den Auftrag, alle Schülerinnen und Schüler umfassend zu fördern und dabei sowohl besondere Begabungen zu erkennen und zu fördern als auch Benachteiligungen auszugleichen.
Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.“
Die KGS Ülpenich öffnete sich bereits seit Ende der 80er-Jahre der gemeinsamen Förderung „aller“ Kinder. Sie war Vorreiterin des damaligen GU (Gemeinsames Unterrichten behinderter und nichtbehinderter Kinder in der Grundschule) im Kreis Euskirchen. Seitdem werden an der KGS Ülpenich Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Lernen gefördert. Auch die Erfahrungen, die im Rahmen des Pilotprojektes „Kompetenzzentrum sonderpädagogischer Förderung“ mit der Stephanusschule Zülpich-Bürvenich gewonnen wurden (SJ 2009/2010 -2013/2014), prägen das aktuelle Förderkonzept.
Die KGS Ülpenich ist derzeit eine von 3 GL-Grundschulen der Stadt Zülpich, d.h. Schulen in denen gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf stattfindet. Zurzeit werden Kinder mit den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie mit dem Schwerpunkt Hören und Kommunikation im gemeinsamen Lernen an unserer Schule unterrichtet.
(Auszug aus dem Schulprogramm)